Facebook = Datenkrake ?
Da habe ich mich bei facebook registriert. Und dann lese ich in den “Nutzungsbedingungen” (23. September 2008) u. A. solches:
Mit dem Posten von Benutzerinhalt auf einem beliebigen Teil der Site erteilst du dem Unternehmen automatisch eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, übertragbare, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz (mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen) für das Verwenden, Kopieren, öffentliche Aufführen, öffentliche Darstellen, Umformatieren, Übersetzen, Anfertigen von Auszügen (vollständig oder teilweise) und Weitergeben solcher Benutzerinhalte für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke auf oder in Verbindung mit der Site oder mit dem Marketing für die Site, für das Erstellen abgeleiteter Werke oder die Einarbeitung solcher Benutzerinhalte in andere Werke und für das Vergeben und Autorisieren von Unterlizenzen zu Vorstehendem.
Wenn du deinen Benutzerinhalt entfernst, läuft die oben erteilte Lizenz zwar automatisch ab; du bestätigst jedoch, dass das Unternehmen archivierte Kopien deines Benutzerinhalts zurückbehalten darf.
Und dann kommt noch hinzu:
Die Übersetzung dieses Dokuments ins Deutsch wird dir lediglich zur Information zur Verfügung gestellt.

Also müssen die Nutzer wohl erst mal einen Business- und Jura-English Kurs absolvieren, um das zu verstehen.
Verstossen Nutzerbedingungen, bei denen man dem Betreiber einer Webseite erlaubt, alle von Usern eingestellte Inhalte, auch persönliche, an jeden zu verkaufen nicht gegen die guten Sitten. Darf man verbindliche Nutzungsbedingungen für Privatleute überhaupt nur in einer Fremdsprache zugänglich machen ?
Und seit wann darf der Webseitenbetreiber auch noch über gelöschte (!) Beiträge verfügen ?
Es ist wohl einzusehen, dass sich der Betrieb eines Portals, wie facebook nun mal ist irgendwie rechnen muß. Aber müssen es wirklich solche Methoden sein ?

