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Die EU und die Duschköpfe. Ökodiktatur ?

Mit der Abschaffung der 100W Glühbirne fing alles an.

Jetzt hat sich die EU unsere Duschköpfe vorgenommen.
Das ist kein Scherz. Die politischen Weichen für Reglementierungen des Wasserverbrauches von eben unseren Duschköpfen sind in Brüssel gestellt.

Die Experten in der EU denken über neuen Vorschriften nach, die den Energieverbrauch der europäischen Verbraucher drosseln sollen. Die EU-Kommission kann nun auch Energiestandards für Produkte vorschlagen, die selbst keinen Strom benötigen, aber den Energieverbrauch im Haushalt beeinflussen.

SPIEGEL online schreibt dazu:

(…) Duschköpfe und Wasserhähne zählen dazu, Fenster und Türen, Wasch- und Putzmittel, aber auch Isoliermaterial für Gebäude. Je nach Eigenschaft eines Produkts muss es künftig bestimmte Umweltkriterien erfüllen, will es künftig für den europäischen Markt zugelassen werden. Dabei will sich die Kommission den kompletten Lebenszyklus angucken: Von der Menge des Materials und möglichen Schadstoffen bei der Herstellung über den Einfluss auf den Stromverbrauch des Nutzers bis zum Entsorgen ausgemusterter Produkte.(…)

Weiter Produkte hat es zwischenzeitlich schon erwischt:
Im Januar diesen Jahres Verbot der Standby-Funktion von Elektrogeräten, Stromlimits für Fernseher.
Im April 2010 soll es Obergrenzen für Büro- und Straßenbeleuchtung, und ab Juli für Kühl- und Gefrierschränke in geben.

So weit, so schön.  Aber haben die Eurokraten alles zu Ende gedacht? Das Duschverhalten ist klimabedingt in den europäischen Ländern unterschiedlich. Wird dem Rechnung getragen?
Bei der Glühbirne wird man wohl eine Energieeinsparung erreichen. Aber an die Entsorgung der quecksilberhaltigen alten Energiesparer hat wohl niemand gedacht. Nicht zu sprechen von vermuteten negativen Einflüssen der elektromagnetischen Felder, die von den Lampen ausgehen. Manche Menschen fühlen sich unwohl in direkter Nähe eines dieser Energiesparwunder.

Übrigends sind Kraftfahrzeuge bei diesem Ökodesign ausgespart. Da hat wohl die Industrie gute Lobbyarbeit gemacht. Wäre auch unangenehm, wenn jetzt der Spritverbrauch noch vorgeschrieben würde.

Aber muß man wirklich dem Bürger alles vorschreiben? Es gibt doch genügend andere Möglichkeiten der Regulierung. Selbst Altbundespräsident Roman Herzog beklagte nach SPIEGEL – Informationen, dass  ” die EU den Bürger als unmündig ansehe und sich daher berechtigt fühle, ihm den Weg zu seinem Glück, sprich zum Energie- und damit Geldsparen, zu weisen.”

(via SPIEGEL online)

Radarfallen Warnungen im Netz

Mittlerweile sind sie schon fast Routine.

Die Meldungen im Radio über Geschwindigkeitskontrollen. Und jetzt gibt es diese auch Web, auf einer dafür eingerichteten Seite.
Auf radalert.de kann der geneigte Kraftfahrer sich über die aktuellen Aktionen der Verkehrspolizei zur Verbesserung der Verkehrssicherheit informieren.

Nun bin ich grundsätzlich nicht gegen solche Kontrollen. Dort, wo sie angebracht sind.  In der Nähe von Schulen, Kindergärten, Ausflugszielen. Dort, wo wirklich Gefahren lauern.
Mein Eindruck ist aber, dass an den wirklichen Gefahrenstellen zu wenig kontrolliert wird. Dafür stehen regelmässig Blitzer in 80′er Bereichen auf schnurgerader und übersichtlicher Landstraße oder die Laserpistolenabteilung steht an der einzigen übersichtlichen Überholstelle nach einigen Kilometern.

RadAlert wirbt auf der Webseite mit:

  • Kostenfrei immer die aktuellsten Blitzer!
  • Mobil über iPhone, G1 oder Blackberry gewarnt werden!
  • Blitzeralarme per SMS oder E-Mail!
  • Blitzer einfach mobil oder online melden!
  • Aber vorsichtig sein !
    Im Disclaimer der Webseite ist dann dies zu lesen:

    Mir ist bekannt, dass die Nutzung von Softwareanwendungen von RadAlert je nach Art des Einsatzes gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen kann. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Anwendungen auf einem mobilen Fernkommunikationsendgerät derart genutzt werden, dass das Gerät hierdurch geeignet wird, den Nutzer auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiv aufmerksam zu machen. Hierdurch kann unter Umständen der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirkt werden. Dies kann mit Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister sanktioniert werden. Ferner kann das solchermaßen genutzte mobile Fernkommunikationsendgerät unter Umständen sichergestellt und vernichtet werden.

    Ich erkenne an, dass mir gegen RadAlert keinerlei Ansprüche für Vermögenseinbußen zustehen können, die durch eine solche Nutzung entstehen.

    Also ist es wohl nicht mit der Nutzung dieses Dienstes unterwegs.
    Und  als einzige sicherer Schutz vor unliebsamen Bußgeldbescheiden bleibt der Blick aufs Tacho und der gesunde Menschenverstand.

    Gute Fahrt !

    PS: Und wenns dann doch mal geblitzt hat, hier der Link zu den Preisen

    Facebook = Datenkrake ?

    Da habe ich mich bei facebook registriert. Und dann lese ich in den “Nutzungsbedingungen”  (23. September 2008) u. A.  solches:

    Mit dem Posten von Benutzerinhalt auf einem beliebigen Teil der Site erteilst du dem Unternehmen automatisch eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, übertragbare, vollständig bezahlte, weltweite Lizenz (mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen) für das Verwenden, Kopieren, öffentliche Aufführen, öffentliche Darstellen, Umformatieren, Übersetzen, Anfertigen von Auszügen (vollständig oder teilweise) und Weitergeben solcher Benutzerinhalte für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke auf oder in Verbindung mit der Site oder mit dem Marketing für die Site, für das Erstellen abgeleiteter Werke oder die Einarbeitung solcher Benutzerinhalte in andere Werke und für das Vergeben und Autorisieren von Unterlizenzen zu Vorstehendem.

    Wenn du deinen Benutzerinhalt entfernst, läuft die oben erteilte Lizenz zwar automatisch ab; du bestätigst jedoch, dass das Unternehmen archivierte Kopien deines Benutzerinhalts zurückbehalten darf.

    Und dann kommt noch hinzu:

    Die Übersetzung dieses Dokuments ins Deutsch wird dir lediglich zur Information zur Verfügung gestellt.

    facebook

    Also müssen die Nutzer wohl erst mal einen Business- und Jura-English Kurs absolvieren, um das zu verstehen.
    Verstossen Nutzerbedingungen, bei denen man dem Betreiber einer Webseite erlaubt, alle von Usern eingestellte Inhalte, auch persönliche, an jeden  zu verkaufen nicht gegen die guten Sitten.  Darf man verbindliche Nutzungsbedingungen für Privatleute überhaupt nur in einer Fremdsprache zugänglich machen ?
    Und seit wann darf der Webseitenbetreiber auch noch über gelöschte (!) Beiträge verfügen ?

    Es ist wohl einzusehen, dass sich der Betrieb eines Portals, wie facebook nun mal ist irgendwie rechnen muß.  Aber müssen es wirklich solche Methoden sein ?

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